Vergütung

Kostentransparenz ist wichtig!

Vor einer Auftragserteilung sprechen wir  über die Vergütung und die Kostenrisiken.

Die anwaltliche Tätigkeit wird, wenn nicht anders vereinbart, nach dem Vergütungsverzeichnis und der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet. Für die Vertretung vor Gericht ist diese Vergütung gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Für außergerichtliche Beratung und Vertretung kann ein Stundenhonorar, in geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden– Sie können mich gerne darauf ansprechen!

Gern übernehme ich auch die Kostenregulierung über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung. Wer die Kosten der Beratung bzw. der gerichtlichen Vertretung nicht aufbringen kann, hat evtl. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.


Rechtsschutzversicherung

Sind sie rechtsschutzversichert, so bezahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung.Bitte rufen Sie hierzu kurz Ihre Versicherung an und fragen Sie sie, ob die Kosten für Ihr konkretes Problem von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Erstberatung übernehmen, erhalten Sie eine "Schadensnummer" oder sogar eine schriftliche Bestätigung, dass Ihre Versicherung die Kosten der Erstberatung bei einem Rechtsanwalt abdeckt. Die Schadensnummer oder die schriftliche Bestätigung sowie die Kontaktdaten der Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer nehmen Sie zum Erstberatungsgespräch mit.Damit kann ich die Kosten für die Erstberatung direkt mit der Versicherung abrechnen.Es entstehen Ihnen somit keine Kosten für die Erstberatung.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Ich rechne grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren für Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass feste und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten gegeben sind. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich zum einen nach dem Gegenstandswert und zum anderen nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Rechtsanwaltstätigkeit.

Häufig führt jedoch das RVG für den Mandanten oder den Anwalt nicht zu angemessenen Ergebnissen. Ich bin daher stets bereit, wo dies zulässig ist, auch einzelne Gebührenabreden zu treffen. So besteht grundsätzlich bei außergerichtlicher Vertretung die Möglichkeit, meine Tätigkeit über ein Stundenhonorar oder über einen vorher festgesetzten Gesamtbetrag abzurechnen.

Ich führe mit meinen Mandanten regelmäßig vor dem Abschluss des Mandatsverhältnisses ein Gespräch über die Art und den Umfang des zu erwartenden Honorars, damit der Mandant vorher weiß, was ihn erwartet, und er so am Ende des Mandatsverhältnisses keine „Überraschungen“ erlebt. Selbstverständlich kläre ich Sie jederzeit über den jeweiligen Kostenstand für das Verfahren auf.